Testverfahren an
Grund- und Primusschulen
Testplicht
(aktualisiert am 28.02.2022)
Ab Dienstag, 01.03.2022 gelten nun folgende Vorgaben des Ministeriums:
Testpflicht nur noch für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler!
Es werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich einen Antigen-Selbsttest durchführen müssen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich in der Regel montags, mittwochs und freitags möglichst unmittelbar vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbsttesten müssen.
Da am Montag, 28.02.2022 (Rosenmontag) keine Schule ist, testen Sie Ihr Kind in dieser Woche bitte dienstags, mittwochs und freitags.
Auch immunisierte Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch Antigen-Selbsttests für Testungen im häuslichen Umfeld von der Schule erhalten.
Bitte teilen Sie den Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder mit, ob ihr Kind bereits zu den immunisierten Kindern gehört (Impfnachweis bzw. Genesenenbescheinigung). Sollten Sie dennoch eine Testung Ihres Kindes wünschen, teilen Sie dies ebenfalls mit.
Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests Diese (Dokument)
Testpflicht nur noch für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler!
Es werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich einen Antigen-Selbsttest durchführen müssen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich in der Regel montags, mittwochs und freitags möglichst unmittelbar vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbsttesten müssen.
Da am Montag, 28.02.2022 (Rosenmontag) keine Schule ist, testen Sie Ihr Kind in dieser Woche bitte dienstags, mittwochs und freitags.
Auch immunisierte Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch Antigen-Selbsttests für Testungen im häuslichen Umfeld von der Schule erhalten.
Bitte teilen Sie den Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder mit, ob ihr Kind bereits zu den immunisierten Kindern gehört (Impfnachweis bzw. Genesenenbescheinigung). Sollten Sie dennoch eine Testung Ihres Kindes wünschen, teilen Sie dies ebenfalls mit.
Zeitpunkt der häuslichen Testung:
Der beste, weil zuverlässigste Zeitpunkt für die häusliche Testung ist die Zeit unmittelbar vor dem Aufbruch der Kinder zur Schule. Es ist jedoch auch möglich und zulässig, die Kinder am Vorabend des Schulbesuchs zu testen.
Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests – Formular:
Bis zu den Osterferien benötigen wir von Ihnen jeweils im 14-Tage-Rhythmus eine Bestätigung über die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen.
Diese „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“ (Formular) muss erstmalig zum 01. März 2022 und anschließend am 14. sowie am 28. März an die Schule übermittelt werden.
Alternativer Testnachweis durch Bürgertest:
Alternativ können Sie auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorlegen.
Nachtestungen in der Schule:
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine Testung mit einem Antigen-Selbsttest anordnen.
Bitte senden Sie uns das Formular über die Durchführung der Testung per SchoolFox zu oder geben Sie es Ihrem Kind mit in die Schule.
Ihre Kinder erhalten jeweils freitags von uns die Tests für die folgende Schulwoche. Morgen erhalten Ihre Kinder einen zusätzlichen Test, falls bei der Durchführung einmal etwas nicht funktioniert.
Der beste, weil zuverlässigste Zeitpunkt für die häusliche Testung ist die Zeit unmittelbar vor dem Aufbruch der Kinder zur Schule. Es ist jedoch auch möglich und zulässig, die Kinder am Vorabend des Schulbesuchs zu testen.
Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests – Formular:
Bis zu den Osterferien benötigen wir von Ihnen jeweils im 14-Tage-Rhythmus eine Bestätigung über die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen.
Diese „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“ (Formular) muss erstmalig zum 01. März 2022 und anschließend am 14. sowie am 28. März an die Schule übermittelt werden.
Alternativer Testnachweis durch Bürgertest:
Alternativ können Sie auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorlegen.
Nachtestungen in der Schule:
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine Testung mit einem Antigen-Selbsttest anordnen.
Bitte senden Sie uns das Formular über die Durchführung der Testung per SchoolFox zu oder geben Sie es Ihrem Kind mit in die Schule.
Ihre Kinder erhalten jeweils freitags von uns die Tests für die folgende Schulwoche. Morgen erhalten Ihre Kinder einen zusätzlichen Test, falls bei der Durchführung einmal etwas nicht funktioniert.
Nachzulesen unter: https://www.schulministerium.nrw/veraendertes-testverfahren-ab-dem-28-februar-2022